Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tierpension „Dorfschnauzen“

 

§ 1 Wir verpflichten uns ihr Tier nach bestem Wissen und Gewissen zu betreuen. Dafür benötigen wir vom Hundehalter wichtige Informationen über den Charakter, Krankheiten, Fressgewohnheiten und weitere Besonderheiten des Hundes. Der Besitzer des Hundes haftet für alle Schäden, die durch unvollständige oder verschwiegene Angaben entstehen.

 

§ 2 Ein aktueller Impfausweis bzw. der EU- Heimtierausweis sind vorzuweisen.

 

§ 3 Der Hund sollte regelmäßig entwurmt sein.

 

§ 4 Der Besitzer versichert, dass für den Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine Kopie des Vertrages ist bei Abgabe des Hundes mitzubringen und der Hundepension zu übergeben. Der Besitzer übernimmt die Kosten für eventuelle Schäden, die sein Hund verursacht, sofern diese nicht von der Haftpflicht ausgeglichen werden.

 

§ 5 Der Besitzer macht klare Angaben über Sonderbehandlungen des Hundes. Dies betrifft hauptsächlich die Verabreichung von Futter und Medikamenten.

 

§ 6 Verletzung und Verschmutzungen des Hundes bei Aktivitäten oder schlechtem Wetter können nie ausgeschlossen werden.

 

§ 7 Für Gegenstände aus dem Eigentum des Hundehalters wie Körbe, Decken, Spielzeug, Leinen etc. wird keine Haftung übernommen.

 

§ 8 Sollte während des Aufenthaltes ein Hund erkranken oder tierärztliche Hilfe benötigen, sind alle damit verbundenen Kosten vom Tierhalter zu tragen. Für plötzliche Erkrankungen, Verletzungen oder Ableben eines Tieres, übernimmt die Hundepension „Dorfschnauzen“ keine Haftung.

 

§ 9 Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zur Trächtigkeit einer Hündin kommen, übernimmt die Hundepension „Dorfschnauzen“ keine Haftung.

 

§ 10 Bezahlung erfolgt in bar bei Abholung.

 

§ 11 Der Besitzer verpflichtet sich, den Hund an dem vorgegebenen Termin wieder abzuholen. Wenn der Hund nicht abgeholt wird, werden die zusätzlichen Tage in Rechnung gestellt. Es ist der Hundepension „Dorfschnauzen“ vorbehalten einen Aufschlag auf den Tagespreis in Rechnung zu stellen. Bei Nichtabholung des Hundes, spätestens zwei Wochen nach Ablauf des vereinbarten Abholtermins, außer der Vertrag wurde verlängert, ist es der Hundepension vorbehalten, den Hund zu vermitteln.

 

§ 12 Stornobedingungen:
Da die Anzahl an Plätzen begrenzt ist, bitten wir Sie eine Absage spätestens 5 - Tage vor dem geplanten Termin mitzuteilen. Bei kurzfristig vereinbarten Stundenbetreuung muss die Absage mindestens 1 Stunde vor Beginn der Betreuung erfolgen.

 

§ 13 Wir behalten uns vor, Hunde abzulehnen. (Sehr dominante Rüden, nicht sozialisierte Hunde, aggressive Hunde, etc.)

 

§ 14 Der Besitzer bestätigt dass sein Hund keine Gefahr für den Menschen darstellt.

 

§ 15 Beim Check-In bestätigt der Hundebesitzer, auf dem Anmeldeformular, sein Einverständnis mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die persönlichen Vertrags- und Registrierungsdaten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft. Die Daten dienen lediglich der internen Verarbeitung und Rechnungsstellung.

 

§ 16 Die Hundepension ist nicht verpflichtet die Besitzverhältnisse des Hundes zu klären und verlässt sich auf die Angaben des Besitzers, die in dem Vertrag gemacht wurden und die Eintragungen im Impfpass.

 

§ 17 Salvatorische Klausel:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigen nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestandteile.


 

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